Im Promotionsverband BW haben sich 24 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zusammengeschlossen, um die Voraussetzungen der Weiterentwicklungsklausel des Landeshochschulgesetzes (§ 76 Abs. 2) zu erfüllen, nachdem einem geeigneten Zusammenschluss von HAW ein eigenständiges Promotionsrecht vom Wissenschaftsministerium verliehen werden kann.
Am 23. Oktober wurden nun die Gremien der Forschungseinheiten gewählt.
Prof. Sikora wurde für die Forschungseinheit III "Informatik und Elektrotechnik – Ingenieurwissenschaften 2" gemäß §7 der Satzung des Promotionszentrums „Mitglied der Ombudsstelle zur Lösung von Streitfällen in Promotionsverfahren“ gewählt.